Die Vermittlungsgebühr, die nur dann fällig
wird, wenn Sie mit dem Eigentümer eines von uns namhaft gemachten
Objektes zu einer Kauf-, Miet-, oder Pachteinigung kommen, beträgt
bei einer Kaufsumme:
bis € 18.168,21 5 % plus Mwst.
von € 18.168,21 bis € 36.336,42 4 % plus Mwst.
über
€ 36.336,42 3 % plus Mwst.
bei Mieten: 3 Nettomonatsmieten plus Mwst.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit
20% von der Nettoprovision. Die Provision ist bei Miet- Kauf- oder
Pachteinigung fällig und zahlbar spätestens bei Vertragsunterzeichnung.
bzw. nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission, falls erforderlich.
Unsere Angebote basieren großteils auf Informationen,
die uns vom Auftraggeber einer Liegenschaft zur Verfügung gestellt
wurden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
können wir deshalb nicht übernehmen. Wir sind jedoch bemüht,
verschiedenste Angaben, soweit wie möglich, auf deren Richtigkeit
zu überprüfen. Ein Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt
dem Eigentümer vorbehalten.
Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen
sind nur für SIE den Adressanten bestimmt und müssen vertraulich
behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
mit dem Eigentümer einer nachgewiesenen Objektadresse zustande,
können Sie verpflichtet werden, uns den Schaden in der Höhe
der entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen ein von uns angebotenes Objekt bereits
nachweislich bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung
der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen, anderenfalls
gilt die Vermittlung als anerkannt.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später
direkt vom Verfügungsberechtigten oder über Dritte noch
einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, den Anbieter
darauf hinzuweisen, daß Ihnen das Objekt bereits durch unsere
Kanzlei angeboten wurde, und daß Sie etwaige Maklerdienste
Dritter, bezüglich unseres Objektes ablehnen.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines
von uns angebotenen Objektes zustande, und haben Sie es vorgezogen
unsere Dienste in Bezug auf Durchführung der Abschlußverhandlungen
nicht in Anspruch zu nehmen, sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich
mitzuteilen und die Vetragsbedingungen zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch
dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von
unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche
Erfolg durch einen anderen Vertrag (z.B. Miete statt Kauf oder Sie
erwerben vom Eigentümer ein anderes Objekt, als das von uns
angebotene) oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht
wird.