Kitz Real - Beh. konzess. Immobilientreuhänder

Die Vermittlungsgebühr, die nur dann fällig wird, wenn Sie mit dem Eigentümer eines von uns namhaft gemachten Objektes zu einer Kauf-, Miet-, oder Pachteinigung kommen, beträgt bei einer Kaufsumme:
bis € 18.168,21 5 % plus Mwst.
von € 18.168,21 bis € 36.336,42 4 % plus Mwst.
über € 36.336,42 3 % plus Mwst.
bei Mieten: 3 Nettomonatsmieten plus Mwst.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit 20% von der Nettoprovision. Die Provision ist bei Miet- Kauf- oder Pachteinigung fällig und zahlbar spätestens bei Vertragsunterzeichnung. bzw. nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission, falls erforderlich.

Unsere Angebote basieren großteils auf Informationen, die uns vom Auftraggeber einer Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Wir sind jedoch bemüht, verschiedenste Angaben, soweit wie möglich, auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Ein Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für SIE den Adressanten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Eigentümer einer nachgewiesenen Objektadresse zustande, können Sie verpflichtet werden, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Ist Ihnen ein von uns angebotenes Objekt bereits nachweislich bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Vermittlung als anerkannt.

Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt vom Verfügungsberechtigten oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, den Anbieter darauf hinzuweisen, daß Ihnen das Objekt bereits durch unsere Kanzlei angeboten wurde, und daß Sie etwaige Maklerdienste Dritter, bezüglich unseres Objektes ablehnen.

Kommt ein Vertragsabschluß über eines von uns angebotenen Objektes zustande, und haben Sie es vorgezogen unsere Dienste in Bezug auf Durchführung der Abschlußverhandlungen nicht in Anspruch zu nehmen, sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vetragsbedingungen zu nennen.

Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (z.B. Miete statt Kauf oder Sie erwerben vom Eigentümer ein anderes Objekt, als das von uns angebotene) oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

   
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Annemarie Rytir





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